Zusätzliche Informationen
264561-2007 Ausführungsleistungen Rohbau Fluggastterminal
Klarstellung der FBS auf Bewerberanfragen zur Thematik Aufteilung in Lose (Punkt II.1.8. der Bekanntmachung)
Die Vergabestelle weist unter Bezugnahme auf den Veröffentlichungstext auf folgendes hin:
Die nach dem Teilnehmerwettbewerb zur Angebotsabgabe ausgewählten Bieter müssen die Angebote über alle ausgeschriebenen Lose abgeben. Die vorbenannte Festlegung ist von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu berücksichti-gen. Ein Teilnahmeantrag bzw. etwaiges Angebot, der/das nicht alle Lose beinhaltet, muss aus dem Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen der Zuschlagserteilung nach Auswertung der Angebote auch eine losweise Vergabe vorzunehmen.
(16.11.2007)
Bezug nehmend auf ihre Ausschreibung (Rohbauarbeiten Flughafen) habe ich ein paar Fragen. Wir sind ein Planungsbüro für erneuerbare Energien und die UniWork GmbH ist im Bereich der Erschließung von Erdwärme tätig. Ihr Ausschreibungstext ist für mich nicht eindeutig, was die Geothermie anbelangt. Welche Leistungen sind genau gefordert (Bohrung, Planung, Leitungsverlegung, etc.)? Sie schreiben Geothermieleitungen, meinen sie nur das Material?
Antwort FBS 2.1
Im Rahmen der Erstellung der Rohbauleistung sind alle erforderlichen Übertragungs- und Verteilungsleitungen sowohl in den Bewehrungskörben der Gründungsbohrpfähle als auch in der Bodenplatte des Fluggastterminals auszuführen. Die technischen Komponenten der Geothermieanlage sind nicht Bestandteil der Rohbauleistung.
Die Ausführungsplanung der Geothermieanlage erfolgt durch einen anderen Auftragnehmer, der zur Zeit noch nicht bestimmt ist.
(03.12.2007)
Im Punkt II.2) – Menge oder Umfang des Auftrages, der Bekanntmachung vom 08.11.2007 zu dem oben genannten Bauvorhaben sind Arbeiten genannt, für die wir im Auftragsfall gegebenenfalls auf Leistungen und/oder Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen/
konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen wollen.
Bis zu welcher Tiefe der möglichen Gewerkestruktur sind die erforderlichen Nachweise und Bestätigungen gemäß Punkt III.2) auch für potentielle Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen?
Antwort FBS 3.1
Gemäß den in der Bekanntmachung unter III.2 dargestellten Teilnahmebedingungen sind die jeweils konkret unter III.2.1; III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Nachweise, Erklärungen und Bestätigungen nur einzureichen, soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit und der insoweit jeweils aufgestellten Anforderungen auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will bzw. auf entsprechende Angaben/Daten von Nachunternehmern verweisen will. Auf eine mögliche Gewerkestruktur wird hierbei nicht abgestellt. Lediglich hinsichtlich der Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit (Referenzen) sind, soweit auf Nachunternehmen verwiesen wird, die unter III.2.1 und III.2.3 bezeichneten Nachweise/Erklärungen der die jeweiligen Gewerke betreffenden Nachunternehmer vorzulegen. Die Vergabestelle verweist im übrigen auf die konkreten Ausführungen in der Bekanntmachung zu den für Nachunternehmer vorzulegenden Nachweise/Erklärungen und Bestätigungen (III.2.1 am Ende; III.2.2 am Ende; III.2.3 Ziff. 2 am Ende; III.2.3 Ziff. 3 am Ende).
(07.12.2007)
Müssen sich Unternehmen bereits beim Teilnahmeantrag zur Bewerbergemeinschaft zusammenschließen oder ist es möglich, dass sich qualifizierte Unternehmen, die sich getrennt beworben haben, nach Auswahl zum Bieter zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen.
Antwort FBS 4.1
Während des Teilnahmewettbewerbs müssen die Bewerbergemeinschaften bereits zusammengeschlossen sein. Ein nachträglicher Zusammenschluss von Bewerbern ist aus wettbewerbsrechtlichen und vergaberechtlichen Gründen nicht zulässig.
(07.12.2007)
Klarstellung Nr. 5
Klarstellung der Vergabestelle zu III.2.3 Nr. 2.1 (techn. Leistungsfähigkeit)
Weiterhin stellt die Vergabestelle folgendes klar, die in III.2.3 Nr. 2.1 des Veröffentlichungstextes genannte Mindestvoraussetzung ist eine Mindestanforderung im Sinne VI.3 des Veröffentlichungstextes.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in III.2.3 Nr.2.1 geforderten zwei Referenzen führt zum Ausschluss des Bewerbers / Bewerbergemeinschaft.
(07.12.2007)
Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, ob unter III.2.3) Ziffer 1.1 die angegebene Zahl von 25 Mio. Euro in der Summe für beide Rohbauprojekte zählt, oder ob jedes Projekt einen Auftragswert von 25 Mio. Euro haben muss.
Antwort FBS 6.1
Für die Einbeziehung in die Bewertung der unter III.2.3 Ziffer 1.1 geforderten Referenzen sind pro Referenzprojekt ein Auftragsvolumen von >= 25 Mio. EUR netto nachzuweisen. Dieser Nachweis stellt keine Mindestanforderung dar.
(13.12.2007)
Druckversion berlin-airport.de (Copyright Berliner Flughäfen)