Schallschutzvorrichtungen
Der Flughafen Berlin Brandenburg hat Sie als Anwohner des Flughafens entsprechend den rechtlichen Anforderungen vor Fluglärm zu schützen. Wenn Ihr Wohneigentum innerhalb des Tag- oder Nachtschutzgebietes liegt, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Nach einer baulichen Bestandsaufnahme werden für die anspruchsberechtigten Aufenthaltsräume die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen ermittelt und eingebaut. Diese können beispielsweise sein:
Schallschutzfenster
Wenn Ihre Fenster in den anspruchsberechtigten Räumen keinen ausreichenden Schallschutz bieten, werden diese gegen gleichartige Fenster mit dem erforderlichen Schallschutz ausgetauscht. Dachflächenfenster werden bei Erfordernis ebenfalls ersetzt.
Lüftungseinrichtungen
Der erforderliche Schallschutz kann regelmäßig nur bei geschlossenem Fenster erreicht werden. Die Lüfter übernehmen die Funktion eines gekippten Fensters, um einen ungestörten Schlaf und die Zufuhr frischer Luft bei geschlossenen Fenstern zu gewährleisten. Eingebaut werden Wandlüfter, die eine geringen Stromverbrauch und ein kaum hörbares Eigengeräusch aufweisen.
Rollladenkastendämmung
Rollladenkästen können Bestandteil des Fensters oder ein separates Bauteil sein. Sie stellen Außenbauteile dar und werden entsprechend in die Schallschutzmaßnahmen einbezogen.
Dach-, Decken- und Außenwanddämmung
Um das erforderliche Schallschutzziel in den anspruchsberechtigten Räumen zu erreichen, kann der Einbau von Dach-, Decken- und Außenwanddämmungen partiell erforderlich sein. Die Ausführung erfolgt in der Regel von der Rauminnenseite.